Erörterungstermin
24.
November 2008
Kurze
Zusammenfassung
der
Stellungnahme der Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V.,
vertreten
durch Dr. Berthold Fuld
Fehlende
Unterlagen
Zu
Beginn bemängelt Dr. B.Fuld, dass Unterlagen nicht vorgelegt
wurden, u.a.
das
Datenerfassungssystem, der Planungsflugplan für das Ausgangsjahr
und das Prognosejahr 2020, die Bewegungszahl nach Flugtypen und
Flugrouten, die quantitative Ermittlung des Absturzrisikos, das für
Attaching höher sei als das Risiko eines tödlichen
Verkehrsunfalles.
Lärmschutzbereich
Die
Lärmentwicklung sei für 10 Jahre prognostiziert. In der
Prognose seien der Umkehrschub und der Rolllärm nicht erfasst.
Nicht alle Maschinen seien eindeutig einer Lärmkategorie
zugeordnet, manche zu niedrig eingestuft.
Viele
Rechnungsergebnisse seien nicht überprüfbar, da die
Ausgangsdaten fehlten. Durch die Berechnung ließen sich die
Fluglärmzonen für den Betreiber günstig darstellen; in
der Praxis seien aber große Varianten möglich und die
Korridorbreiten enorm. Da die Streuung nicht dokumentiert wurde, sei
sie auch nicht überprüfbar.
Der
Zwischenanflug sei nicht drei Kilometer lang, sondern liege faktisch
bei zwanzig Kilometern.
Frage:
„Wer hat die Flugroutenplanung bezahlt? - Vermutlich der
Auftraggeber, die FMG. Wer zahlt, gibt auch die Zielsetzung vor!“
Wurde
die Fluglärmkommission einbezogen?. Davon ist nichts bekannt.
Die
Bundesvereinigung gegen Fluglärm e.V. fordere eine Neuberechnung
und Neuauslegung des Flugroutenplanes.
Umsteigeflughafen
Der
Ausbau zu einem Umsteigeflughafen bedeutet: viel Lärm und hohe
Kosten für die Anwohner für Schallschutzmaßnahmen.
Herfliegen und Wegfliegen verdoppeln den Lärm. Um die Umsteiger
anzulocken, sind die Gebühren niedriger angesetzt als bei
Direktflügen.Die Folgen schlagen auf die Arbeitnehmer durch, die
für Dumpinglöhne arbeiten müssen und angewiesen sind
auf staatliche Lohnhilfe (Hartz IV). Die Überkapazität, die
geschaffen wird, erzeugt einen weiteren Kostendruck, der als
Drohpotential eingesetzt wird.
Die
Neuanschaffung der Maschinen weist auf eine andere Entwicklung hin:
Größere
Maschinen mit mehr Passagieren, also Steigerung der Fluggastzahlen
und nicht der Flugbewegungen.
Die
prognostizierten Flugbewegungszahlen im Kurzstreckenbereich seien
nicht plausibel.
Forderungen
Die
3. Start- und Landebahn ist überflüssig.
Wenn
sie genehmigt wird, dann unter hohen Auflagen:
-
Es müsse das Vorsorgeprinzip angewendet werden, - auch bei
vermutetem Risiko –
wie
es der EU-Vertrag fordere, nicht erst bei erwiesenen Schädigungen.
-
Die Betroffenheit müsse ermittelt werden in der 45 – 50 dB
(A) Zone.
-
Entwicklungsmöglichkeiten des Flughafens ohne 3.Startbahn müssen
dargestellt
werden:
-
das Absturzrisiko muss einbezogen werden;
-
Auflagen zur Lärmminderung sind erforderlich und müssen
durchgesetzt werden, u.a. Betriebsbeschränkungen, wie z.B.
Start- und Landeverbot für laute Maschinen bei Betriebsbeginn
zwischen 5 und 6 Uhr.
-
Die Entwicklung der Lärmemissionen müssen überwacht
werden, bei Veränderungen neu berechnet und evtl. daraus
entstehende Ansprüche auf Entschädigung der Anwohner
gewährleistet werden.
Dieter
Wittmann, Lenaustr. 15. 85356 Freising