Vorbemerkungen
A)
Die
räumliche Anordnung FMG/Leitung der Anhörung/Einwender ist
undemokratisch. Wir befinden uns nicht auf unterschiedlichen Ebenen.
Der Bürger ist der Souverän. Kreis– oder U-Form wäre
angebracht gewesen und wäre es immer noch.
B)
Die
FMG verwechselt Bedürfnisse und Bedarf:
-
LH hat ein Bedürfnis nach Wachstum und Gewinn – .
-
Menschen wollen billig in billige Urlaubsländer fliegen –
Auch ein Bedürfnis
-
Oder: Bedürfnis eines Firmenchefs zur Weihnachtsfeier zum
Mutterkonzern nach London zu fliegen
An
all dem wollen Sie ein Bedürfnis nach Mobilität erkennen.
LEP
spricht nicht von Bedürfnissen, sondern vom Bedarf ,
Bedarf
ergibt sich aus der Kenntnis aller (auch der verschiedenen, sich
wiedersprechenden und sich ausschließenden ) Bedürfnisse
und deren Abwägung ,
gemessen
an der Lebensqualität für alle. Den Bedarf prüfen
heißt dann nicht nur prüfen, ob Recht und Gesetzen genüge
getan wurde, sondern prüfen, ob es den Menschen gerecht wird,
was da geplant ist.
Die
bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Wirklichkeit schlimmer ist
als aufgrund der Planungen und Zusagen zu erwarten war.
Lärmmedizin:
Eindruck
bei der Anhörung:
Wenn
man Lärm nur lang genug aushält, merkt man nichts mehr.
Leben
ist ungesund.
Es
ist rechtens was sie tun, aber nicht recht.
Eindruck
hat sich verfestigt:
Lärmmedizin
ist eine junge Disziplin oder unausgegoren. Es gibt keine sicheren
Daten bis auf die direkte und feststellbare Schädigungen der
Ohren. Für alle anderen Erkrankungen sind auch andere Ursachen
miteinzubeziehen.
Man
weiß offensichtlich nichts über das WIE des
Zusammenwirkens der veschiedenen Ursachen und verschweigt oder
verniedlicht aber, DASS Lärm eine gesundheitsschädigende
Wirkung hat.
Die
Lärmmedizin ist sich über nichts einig, außer, dass
sie sich nicht einig sind.
Vier
LM haben sich zusammengetan und haben eine sog. Synopse erstellt.
Kernaussage: Es läßt sich nichts auf Lärm ursächlich
zurückführen.
Jetzt
kommt die Überaschung:
Dennoch
werden Grenzen angegen, die vorsorglich zu berücksichtigen wären
(Nach Einschätzung der Vier). Sie verschweigen , wie sie zu den
Grenzwerten kommen.
Die
Situation:
Die
einen sagen „gesundheitsschädigend“, die anderen
„nicht gesundheitsschädigend“. Wem ich glaube, hängt
von meinem Interesse ab. Fürsorgepflicht, dem zu glauben, der
sagt „gesundheitsschädigend“ solange es nicht
einwandfrei wissenschaftlich belegt ist, dass es das nicht ist. Dass
der Lärm unterhalb der genannten Grenzen nicht
gesundheitsschädlich ist, ist wissenschaftlich nicht belegt.
Komplexe
Ursachen verlangen aber, dass jede einzelne Ursache gemindert werden
muss.
Wenn
der Lärm ausgesperrt werden muss, was ja heißt: mich
einsperren, was auch Stress ist, ist Lärmvermeidung die einzige
Möglichkeit.
Antrag:
Die
anderen Experten zu einem Gegengutachten eingeladen werden, und im
Zweifel für die Gesundheit zu entscheiden.
Dauerschallpegel
Den
DP gibt es in Wirklichkeit nicht. Er ist eine mathematische Größe.
Wenn
ich mit 30 km/h in der Stadt fahre, weil ich getrödelt habe dann
auf 7o km/h beschleunige, und dabei gestoppt werde, kann ich mich
nicht herausreden: „Aber meine Durchschnittsgeschwindigkeit war
doch 50 km/h“
Eine
realistische Einschätzung der Belastung (nicht nur
Belästigung!!)
kann
m.E. nur über die Anzahl der einzelnen maximalen
Schallereignisse dargestell werden.
ANTRAG
Ich
beantrage in die Berechnung des Lärmpegels für die
Ausweisung der Schutzzonen
folgendes
einzubeziehen:
Windrichtung
und Windstärke;
erlaubte
und unerlaubte Abweichungen von der Flugroute;
und
den
tatsächlichen Einsatz des Umkehrschubs.
Selbst
wenn jeder der drei Faktoren für sich zumutbar wäre,
in
Summe sind sie es nicht.
Ich
beantrage darüber hinaus ,
das
2-stufige Berechnungs-System für die Tagschutzzonen anzuwenden,
da nur so die reale Belastungen als Grundlage für die
Schutzmaßnahmen herangezogen werden können.
Die
mathematische Formel für den Dauerschallpegel verharmlost die
wirkliche Lärmsituation.
Zitat
aus dem Entwurf des
neuen
Flughafenkonzept der Bundesregierung vom Juni 2008
Das
zitiere ich besonders gern auch wegen eines Satzes ihrer Antwort
unter 04.01 Auswirkungen auf das Klima.
„Fragen
der globalen Klimaveränderung sind nicht Gegenstand des
Planfeststellungsverfahrens, da die Verantwortung hierfür nicht
einzelnen Projektträgern zugewiesen werden kann.“
Ja
bitte, wem denn dann?
Jede/Jeder
einzelne im Saal ist verantwortlich, sowohl privat als auch in seinem
beruflichen Verantwortungsbereich.
Herr
Minister Tiefensee sagte dazu:
"Jetzt
legen wir ein Handlungskonzept für den bedarfsgerechten Um- und
Ausbau unserer Flughäfen vor. Dabei haben Umweltschutz und
Klimaschutz den gleichen Rang wie die Wirtschaftlichkeit....“
(PK 13. Juni 2008 /153)
Aus
dem Konzept:
6.
Umwelt- und Klimaschutz
• Mit ihrem integrierten Energie-
und Klimaprogramm setzt die Bundesregierung die europäi-schen
Richtungsentscheidungen auf nationaler Ebene durch ein konkretes
Maßnahmenpro-gramm um. Leitschnur bleibt das Zieldreieck aus
Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit.
Dies gilt auch für den Luftverkehrsbereich.