Wittmann Maria

Einwendung (2.Teil) im Rahmen des Erörterungsverfahrens, vorgetragen am 19.2.2009

Thema:Lärmbelästigung


............(Begrüßung und Vorstellung)

............( Freising Lerchenfeld Heimat für mich und .............meineFamilie seit 30 Jahren)


Wir brauchen einen funktionierenden Flughafen!“


Diese Forderung der FMG und mancher bayr. Politiker kann ich nicht mehr hören!

Wir haben einen Großflughafen und dass er funktioniert hören wir Anwohner leider von 5.30 morgens bis 23.30 nachts. Am 13.1. z.B. hörte ich das letzte Flugzeug um 24.30 nachts, trotz auf eigene Kosten eingebauter Schallschutzfenster). Reichen Ihnen 5 Stunden Nachtruhe? Mir nicht!

Meine Fragen:

-Welcher Lärmpegel war bei der Planung des Flughafens für unser Wohngebiet prognostiziert?

Antwort: Damals wurden keine Prognosen erstellt

-Welcher Pegel wurde wann zuletzt tatsächlich gemessen?

Antwort: In Lerchenfeld fand noch nie eine Lärmmessung statt.

Auf meinen Antrag, eine Messstelle einzurichten, wurde ich auf den üblichen Weg über die Stadt Freising verwiesen, d.h. nur der Oberbürgermeister kann eine Messung beantragen.

.........Meine weiteren Fragen nach höchster Einzelschallmessung etc hatten sich damit erübrigt.

-Welcher Pegel ist bei der jetzigen Planung für unser Wohngebiet vorhergesagt?

Antwort: 52 DbA tags, 37 DbA nachts

im Vergleich dazu Lärmberechnug 2004: 44 DbA tags,34 nachts

-Bezieht dies alle Lärmquellen mit ein?

Antwort: alle flugbetriebsbedingten Lärmquellen

-Wie kann man Lärmbelastung vorhersagen, wenn man die dann tatsächlich geflogenen Flugrouten nicht vorhersagen kann? (abhängig von der DFS, vom Wetter, von der gleichzeitigen Nutzung der anderen Bahnen etc)

Antwort:zum jetzigen Zeitpunkt sind nur Prognosen möglich, die aber nach Erfahrung der Lärmberechnung realistisch sind.

-Gibt es wenigstens Flugkorridorgrenzen, die in jedem Fall eingehalten werden müssen?

Wo liegen sie?

Antwort: verbindliche Flugkorridore gibt es nicht, es gibt nur eine Mindestflughöhe (z.B. sollen propellergetriebene Flugzeuge nicht unter einer bestimmten Fußhöhe fliegen)

..........

Antrag: Ich stelle den Antag, dass verbindliche Flugkorridore von der DFS festgelegt und danach die Lärmschutzzonen neu berechnet werden unter Einbeziehung aller Variablen (ungünstige Witterungsverhältnisse, Fehlstarts, unterschiedliche Windrichtungen etc)


Beispiele für Lärmbelästigung heute schon:

Einem Einwender hier wurde von H.Prof.Scheuch entgegengehalten, ich war zufällig anwesend, „Das ist nicht lauter als Ihre Stimme hier bzw ein laufendes Radio“. Das kann ich nur zynisch nennen.

Wenn ich Ruhe brauche, schalte ich das Radio aus. Wenn ich mein Enkelkind schlafen lege, rede ich nicht im gleichen Raum weiter. Den Fluglärm kann ich nicht ausschalten. Nur 3 Beispiele:

Am 2.2.09 z.B. bin ich nicht mit meiner Enkeltochter spazieren gegangen, weil wir uns draußen nicht hätten unterhalten können.

An vielen Sommerabenden gehe ich vorzeitig wieder von der Terrasse ins Haus, weil der Fluglärm zu sehr stört.

In vielen Nächten stehen wir nachts auf, um das Fenster zu schließen, später, um es wieder zu öffnen, um 5.30 um es wieder zu schließen Fluglärm - Frischluft

Wie bewerten Sie diese Minderung der Lebensqualität?

Antwort (Herr Schrödinger, Luftamt): alle diese Hinweise gehen in die Entscheidung ein.


..............(Lärmquelle Kindergeschrei, Auswirkungen des Fluglärms auf Kinder, Kindergärten, Schulen, Freizeit im Freien von Eltern und Kindern)


An die FMG: Wenn Sie von Entschädigung sprechen, sagen Sie bitte ehrlicherweise auch, dass der allergrößte Teil der Geschädigten keine Entschädigung bekommt.


Schlusswort:

Herr RD Büchner hat nach der Rede eines Einwenders spontan gesagt: Dann löst sich das Problem nicht in Luft, aber in Lärm auf. Das ist genau unsere Situation. Unsere Lebensqualität löst sich in Lärm auf.



Nachtrag zu meiner letzten Stellungnahme am 30.1.09


Herr RD Büchner, Sie haben am 20.1.09 die Einwender aufgefordert, den Schwerpunkt ihrer Argumente auf die Zuverlässigkeit bzw die Anfechtbarkeit der Wachstumsprognosen der FMG zu legen.

Ich denke, wir als Laien können in den wenigsten Fällen mit den Experten der FMG wissenschaftlich diskutieren

Aber die Experten auf dem Podium sind die Experten der FMG, von ihr beauftragt, von ihr bezahlt.

In meinem Antrag vom 30.1.09 habe ich deshalb eine Debatte mit unabhängigen Fachleuten hier in der Öffentlichkeit gefordert.

Ich frage Sie heute, werden Sie diesem Antrag stattgeben? Haben Sie sich schon um andersdenkende Fachleute bemüht, die hier auftreten könnten?

Antwort: Das ist im Rahmen des Erörterungsverfahrens nicht vorgesehen.